Führerscheinklassen:

Wir bieten eine umfassende Ausbildung für verschiedene Führerscheinklassen an.

Egal ob Auto, Motorrad oder Mofa – wir haben den passenden Kurs für Dich!

Hier eine Übersicht der Klassen und wichtige Informationen dazu:

Klasse B: PKW

Der Führerschein der Klasse B ist der Standard für PKWs. Damit darfst du Fahrzeuge bis 3.500 kg und 8 Sitzplätze (ohne Fahrer) sowie Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse führen.

Mindestalter: 17 Jahre
Begleitperson: Muss mindestens 30 Jahre alt sein
und seit mindestens 5 Jahren
im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Theorieunterricht:
Identisch zu Klasse B.
Praxisunterricht:
Identisch zu Klasse B.
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse B: PKW

Der Führerschein der Klasse B ist der Standard für PKWs. Damit darfst du Fahrzeuge bis 3.500 kg und 8 Sitzplätze (ohne Fahrer) sowie Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse führen.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsbereich: Erlaubt das Fahren von PKWs und kleinen Transportern.
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse B: PKW

Der Führerschein der Klasse B ist der Standard für PKWs. Damit darfst du Fahrzeuge bis 3.500 kg und 8 Sitzplätze (ohne Fahrer) sowie Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse führen.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsbereich: Erlaubt das Fahren von PKWs und kleinen Transportern.
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse BF17: Begleitetes Fahren

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Mindestalter: 17 Jahre
Begleitperson: Muss mindestens 30 Jahre alt sein
und seit mindestens 5 Jahren
im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Theorieunterricht:
Identisch zu Klasse B.
Praxisunterricht:
Identisch zu Klasse B.
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse BF17:

Begleitetes Fahren

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Mindestalter: 17 Jahre
Begleitperson: Muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Theorieunterricht: Identisch zu Klasse B.
Praxisunterricht: Identisch zu Klasse B.
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse B917: Automatik

Er kombiniert die Vorteile eines Automatikführerscheins mit der Berechtigung, Schaltwagen zu fahren, wodurch Fahrschüler stressfrei auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet werden und später Schaltwagen fahren können.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17)
Schulung:
Kombination aus Automatik- und Schaltwagenstunden.
Theorieunterricht:
Identisch zu Klasse B.
Praxisunterricht: Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen.
Prüfungen: Prüfung kann auf Automatikfahrzeug erfolgen, anschließend zusätzliche Fahrstunden auf Schaltwagen.

Klasse B197: Automatik

Er kombiniert die Vorteile eines Automatikführerscheins mit der Berechtigung, Schaltwagen zu fahren, wodurch Fahrschüler stressfrei auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet werden und später Schaltwagen fahren können.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17)
Schulung: Kombination aus Automatik- und Schaltwagenstunden.
Theorieunterricht: Identisch zu Klasse B.
Praxisunterricht: Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen.
Prüfungen: Prüfung kann auf Automatikfahrzeug erfolgen, anschließend zusätzliche Fahrstunden auf Schaltwagen.

Klasse BE: Anhänger

Der erweiterte Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit Anhängern über 750 kg, ideal für Wohnwagen oder Pferdeanhänger. Die Ausbildung konzentriert sich auf sicheres Fahren und Manövrieren mit Anhänger.

Mindestalter: 18 Jahre
Zugfahrzeug: Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Zusätzlicher Theorieunterricht:
Nicht erforderlich.
Praxisunterricht:
Mindestens 5 Sonderfahrten
(3 Überlandfahrten,
1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt).
Prüfungen:
Nur Praxisprüfung erforderlich.

Klasse BE: Anhänger

Der erweiterte Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit Anhängern über 750 kg, ideal für Wohnwagen oder Pferdeanhänger. Die Ausbildung konzentriert sich auf sicheres Fahren und Manövrieren mit Anhänger.

Mindestalter: 18 Jahre
Zugfahrzeug: Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Zusätzlicher Theorieunterricht: Nicht erforderlich.
Praxisunterricht: Mindestens 5 Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt).
Prüfungen: Nur Praxisprüfung erforderlich.

Klasse Mofa:

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Diese Klasse ist der Einstieg in die motorisierte Mobilität und erfordert eine geringere theoretische und praktische Ausbildung.

Mindestalter: 15 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung: Fahrzeuge dürfen maximal 25 km/h fahren.
Theorieunterricht: Mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff.
Praxisunterricht: Mindestens 1 Doppelstunde á 90 Minuten.
Prüfungen: Nur Theorieprüfung erforderlich.

Klasse Mofa:

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Diese Klasse ist der Einstieg in die motorisierte Mobilität und erfordert eine geringere theoretische und praktische Ausbildung.

Mindestalter: 15 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung: Fahrzeuge dürfen maximal 25 km/h fahren.
Theorieunterricht: Mindestens 6 Doppelstunden Grundstoff.
Praxisunterricht: Mindestens 1 Doppelstunde á 90 Minuten.
Prüfungen: Nur Theorieprüfung erforderlich.

Klasse AM: Kleinkraftrad

Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 45 km/h. Diese Klasse ist besonders bei Jugendlichen beliebt, die früh motorisierte Mobilität erleben möchten.

Mindestalter: 15 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung: Fahrzeuge dürfen maximal 45 km/h fahren.
Hubraum: Maximal 50ccm.
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse AM: Kleinkraftrad

Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 45 km/h. Diese Klasse ist besonders bei Jugendlichen beliebt, die früh motorisierte Mobilität erleben möchten.

Mindestalter: 15 Jahre
Geschwindigkeitsbeschränkung: Fahrzeuge dürfen maximal 45 km/h fahren.
Hubraum: Maximal 50ccm.
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse A1: Leichtkraftrad

Leichtkrafträder bis 125ccm und 11 kW Leistung fahren. Beliebt bei Jugendlichen, da ab 16 Jahren erwerbbar und ideal für erste Erfahrungen im Straßenverkehr.

Mindestalter: 16 Jahre
Leistungsbeschränkung: Motorräder bis maximal 11 kW Leistung.
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht:
Mindestens 12 Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten,
3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse A1: Leichtkraftrad

Leichtkrafträder bis 125ccm und 11 kW Leistung fahren. Beliebt bei Jugendlichen, da ab 16 Jahren erwerbbar und ideal für erste Erfahrungen im Straßenverkehr.

Mindestalter: 16 Jahre
Leistungsbeschränkung: Motorräder bis maximal 11 kW Leistung.
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse A2: Mittelschweres Motorrad

Motorräder bis 35 kW Leistung. Ideal für Fahrer, die sich an stärkere Motorräder herantasten möchten, mit intensiver theoretischer und praktischer Ausbildung.

Mindestalter: 18 Jahre
Leistungsbeschränkung: Motorräder bis maximal 35 kW Leistung.
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht:
Mindestens 12 Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten,
3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse A2: Mittelschweres Motorrad

Motorräder bis 35 kW Leistung. Ideal für Fahrer, die sich an stärkere Motorräder herantasten möchten, mit intensiver theoretischer und praktischer Ausbildung.

Mindestalter: 18 Jahre
Leistungsbeschränkung: Motorräder bis maximal 35 kW Leistung.
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.

Klasse A:

Motorrad

Mit diesem Führerschein darfst du Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, auch mit Beiwagen, fahren. Er bietet maximale Freiheit, erfordert aber eine umfassende Theorie- und Praxisausbildung.

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit 2 Jahren Vorbesitz von A2).
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht:
Mindestens 12 Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten,
3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.
Einschränkungen: Keine Leistungsbeschränkungen für das Motorrad.

Klasse A:

Motorrad

Mit diesem Führerschein darfst du Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, auch mit Beiwagen, fahren. Er bietet maximale Freiheit, erfordert aber eine umfassende Theorie- und Praxisausbildung.

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit 2 Jahren Vorbesitz von A2).
Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praxisunterricht: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).
Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung erforderlich.
Einschränkungen: Keine Leistungsbeschränkungen für das Motorrad.

Klasse B916: Leichtkraftrad

Mit dem B196-Schein können Autofahrer Leichtkrafträder bis 125ccm und maximal 11 kW Leistung fahren, ohne eine separate Motorradprüfung abzulegen. Dies bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, zusätzliche Mobilität zu erlangen.

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Theorieunterricht:
Keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich.
Praxisunterricht: 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, davon 4 Fahrstunden.
Prüfungen:
Keine Prüfung erforderlich.

Klasse B196: Leichtkraftrad

Mit dem B196-Schein können Autofahrer Leichtkrafträder bis 125ccm und maximal 11 kW Leistung fahren, ohne eine separate Motorradprüfung abzulegen. Dies bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, zusätzliche Mobilität zu erlangen.

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Theorieunterricht: Keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich.
Praxisunterricht: 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, davon 4 Fahrstunden.
Prüfungen: Keine Prüfung erforderlich.

Klasse B96: Anhänger

Der Führerschein der Klasse B96 erweitert Klasse B und erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit Anhängern zwischen 3.500 kg und 4.250 kg Gesamtmasse. Ideal für diejenigen, die mit schwereren Anhängern fahren, aber keine BE-Prüfung ablegen möchten.

Mindestalter: 18 Jahre
Theorieunterricht:
Keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich.
Praxisunterricht: Kombination aus theoretischen und praktischen Schulungen.
Geltungsbereich: Anhängerfahrten mit einer Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Prüfungen: Keine gesonderte Prüfung erforderlich.

Klasse B96:

Anhänger

Der Führerschein der Klasse B96 erweitert Klasse B und erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit Anhängern zwischen 3.500 kg und 4.250 kg Gesamtmasse. Ideal für diejenigen, die mit schwereren Anhängern fahren, aber keine BE-Prüfung ablegen möchten.

Mindestalter: 18 Jahre
Theorieunterricht: Keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich.
Praxisunterricht: Kombination aus theoretischen und praktischen Schulungen.
Geltungsbereich: Anhängerfahrten mit einer Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Prüfungen: Keine gesonderte Prüfung erforderlich.

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